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Während des Vorbereitungsdienstes hat der Forstreferendar für jeden Teil eines Ausbildungsabschnitts sowie für den Ausbildungsabschnitt II (Reisezeit) seine Beobachtungen und Erfahrungen in einem zusammenfassenden Bericht niederzulegen.
Die Erfahrungsberichte sind gegen Ende eines jeden Teils eines Ausbildungsabschnitts sowie des Ausbildungsabschnitts II (Reisezeit) und vor der Zuweisung zu einer anderen Ausbildungsstelle dem Ausbildungsleiter vorzulegen.