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Die Prüfungsleistungen in der schriftlichen Prüfung, der mündlichen Prüfung und der Waldprüfung sind mit folgenden Noten und Punktzahlen zu bewerten: sehr gut (1) (15, 14 Punkte) = eine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maße entspricht; gut (2) (13, 12, 11 Punkte) = eine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht; befriedigend (3) (10, 9, 8 Punkte) = eine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht; ausreichend (4) (7, 6, 5 Punkte) = eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; mangelhaft (5) (4, 3, 2 Punkte) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten; ungenügend (6) (1, 0 Punkte) = eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten.
Bewertungen werden stets in einer Note und einer Punktzahl angegeben. In jedem Prüfungsteil wird jede Prüfungsleistung einzeln bewertet (Einzelbewertung). Fachbewertung ist die Zusammenfassung aller für ein Prüfungsfach erteilten Einzelbewertungen. Gesamtbewertung ist die Zusammenfassung aller Fachbewertungen.
Bewertungen werden durch Mittelwertbildung der Punktzahlen zusammengefasst. Dabei wird der Mittelwert bis auf eine Dezimalstelle errechnet; weitere Dezimalstellen bleiben unberücksichtigt. Die einer Punktzahl zuzuordnende Note ergibt sich aus der Rundung der Punktzahl. Dabei sind Zwischenwerte ab 0,6 der besseren und bis 0,5 der schlechteren Punktzahl zuzuordnen.