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Der Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.
Der Forstreferendar wird ausgebildet In begründeten Fällen kann die Ausbildungsbehörde die Reihenfolge und die Dauer der Ausbildungsabschnitte I bis III ändern, soweit dies mit dem Ziel des Vorbereitungsdienstes vereinbar ist.
bei einem Regionalbetrieb des Landesforstbetriebs (Ausbildungsabschnitt I) elf Monate
während einer Reisezeit (Ausbildungsabschnitt II) zwei Monate
beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (Ausbildungsabschnitt III) elf Monate
Die Ausbildungsbehörde kann den Vorbereitungsdienst insgesamt bis zu einem Jahr verlängern, wenn der Forstreferendar das Ziel eines Ausbildungsabschnitts nicht erreicht hat. Die Ausbildungsbehörde bestimmt, welche Ausbildungsabschnitte verlängert werden.
Zeiten einer beruflichen Tätigkeit nach Bestehen der Diplom-Schlussprüfung, die für die Ausbildung förderlich sind, insbesondere wissenschaftliche Tätigkeit und Beschäftigung bei anderen Behörden oder einem Privatforstbetrieb, dessen Leiter die Laufbahnprüfung für den höheren Forstdienst abgelegt hat, sollen bis zu drei Monaten auf den Vorbereitungsdienst angerechnet werden. Hierüber entscheidet im Einzelfall die Ausbildungsbehörde.
Krankheitszeiten werden auf den Vorbereitungsdienst angerechnet, soweit sie in einem Ausbildungsjahr insgesamt sechs Wochen nicht übersteigen.