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Während der Ausbildung bei einem Regionalbetrieb des Landesforstbetriebs ist der Forstreferendar unter der verantwortlichen Leitung des Betriebsleiters in alle Aufgaben des äußeren und inneren Dienstes des Betriebs einzuführen. Er hat sich mit allen Fragen der Betriebsführung, der Organisation und wirtschaftlichen Durchführung der Forstbetriebsarbeiten, mit den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie mit dem Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen vertraut zu machen. Für zwei bis drei Monate hat der Forstreferendar möglichst in der Kultur- und Hauptfällungszeit den Dienst eines Revierleiters in einem bestimmten Dienstbezirk auszuüben. Die Verantwortung des zuständigen Revierleiters für den ordnungsgemäßen Betriebsvollzug wird dadurch nicht berührt.
Der Regionalbetrieb soll höchstens einmal gewechselt werden, damit der Forstreferendar einen geschlossenen Überblick über den Ablauf sämtlicher Verwaltungs- und Betriebsgeschäfte und Betreuungsaufgaben erhält und lernt, auch schwierige Dienstgeschäfte selbstständig zu erledigen.