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Der Forstreferendar soll einen umfassenden Einblick in die Dienstgeschäfte und einen Überblick über den Gesamtaufgabenbereich der Forstbehörde erhalten. Er ist während vier Monaten des Ausbildungsabschnitts in das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen, das Beamten-, Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht sowie in die Aufgaben des Natur- und Landschaftsschutzes, der Landschaftspflege und der Landesplanung einzuführen. Für die Dauer von einem Monat ist er auf dem Gebiet der Raumordnung auszubilden. Er ist darüber hinaus mit den Grundzügen der forstlichen Datenverarbeitung vertraut zu machen.
Der Forstreferendar ist sechs Monate lang in der Forstplanung auszubilden. Mindestens drei Monate dieser Zeit müssen auf Außenarbeiten einschließlich Standortskartierung entfallen, Der Forstreferendar soll den Gang dieser Arbeiten aus eigener Anschauung und Übung kennen lernen. Er soll einen bestimmten Revierteil möglichst selbstständig einrichten. Anschließend ist er zu Innenarbeiten der Forstplanung heranzuziehen.