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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt,
nach seinen charakterlichen, geistigen und persönlichen Anlagen für die Laufbahn des mittleren Dienstes in der allgemeinen Verwaltung geeignet erscheint,
mindestens 16 Jahre alt ist und
mindestens
den Abschluss einer Realschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand oder
den erfolgreichen Abschluss einer Hauptschule oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand sowie eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung besitzt.