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Die schriftlichen Prüfungsaufgaben werden von dem Prüfungsausschuss festgesetzt. Die Vorschläge sind geheim zu halten.
Jeder Prüfungsteilnehmer hat Aufgaben aus folgenden Fachgebieten zu lösen: Der Prüfungsausschuss wählt eine weitere Aufgabe aus den Stoffgebieten Verwaltungskunde, Rechtskunde, Polizeirecht und Sozialrecht aus. Das Stoffgebiet darf frühestens einen Monat vor Prüfungsbeginn bekannt gegeben werden. Die Bearbeitungszeit für jede Aufgabe beträgt vier Stunden.
Staatskunde,
Beamtenrecht,
Kommunalrecht,
Öffentliche Finanzwirtschaft.
Die Arbeiten sollen in der Regel an aufeinander folgenden Arbeitstagen geschrieben werden.
Schwer behinderten Prüfungsteilnehmern sind auf Antrag die ihrer körperlichen Behinderung angemessenen Erleichterungen zu gewähren.