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Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach dem Muster der Anlage 7. Das Zeugnis ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Je eine Ausfertigung des Zeugnisses ist zu den Prüfungsakten und zu den Personalakten zu nehmen.