Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Fachnote in den Lehrfächern und Seminaren ergibt sich aus dem Mittel der Punktzahlen der einzelnen Leistungsnachweise, wobei bei den Lehrfächern und Seminaren, bei denen Klausuren zu fertigen sind (§ 14 Abs. 2), die schriftlichen und mündlichen Leistungen im Verhältnis 2:1 gewichtet werden. Die Fachnote für die Praktika ergibt sich aus dem Mittel der Punktzahlen der Befähigungsberichte.