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Wer die Prüfung bestanden hat, erhält ein Zeugnis nach Muster der Anlage 2. Das Zeugnis ist von der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen.
Je eine Ausfertigung des Prüfungszeugnisses ist zu den Ausbildungs- und Prüfungsakten und in die Personalakte zu nehmen.