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Über den Verlauf der Prüfung und das Ergebnis der Prüfung ist eine Niederschrift zu fertigen und mit allen Prüfungsunterlagen zu der Ausbildungs- und Prüfungsakte zu nehmen. In die Niederschrift werden: Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. Niederschrift und Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.
Ort, Tag und Dauer der Prüfung,
die Namen der Mitglieder des Prüfungsausschusses,
Angaben über Tatsachen, die zur Beurteilung des Prüfungsverlaufs und der Prüfungsleistung von wesentlicher Bedeutung sind sowie
alle Entscheidungen des Prüfungsausschusses aufgenommen.