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Die Technikerprüfung findet in der Regel gegen Ende des Schuljahres an den Fachschulen für Technik statt.
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Termine der schriftlichen Prüfung. Die Termine der mündlichen Prüfung werden von der Schulaufsichtsbehörde auf Vorschlag der Schulleitung festgesetzt. Die Prüfungstermine sind den Teilnehmern und Teilnehmerinnen durch die Schulleitung alsbald nach der Festlegung bekannt zu geben.