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Die Abschlussprüfung findet gegen Ende des Schuljahres an den einzelnen Schulen statt.
Der Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung wird von der Schulaufsichtsbehörde festgesetzt. Die schriftliche Prüfung findet an allen Schulen gleichzeitig statt.
Den Zeitpunkt der mündlichen Prüfung bestimmt die Schulaufsichtsbehörde im Benehmen mit dem jeweiligen Schulleiter/der jeweiligen Schulleiterin.
Die Termine der schriftlichen und der mündlichen Prüfung sind den Schülern/Schülerinnen durch den Schulleiter/die Schulleiterin alsbald nach der Festlegung bekannt zu geben.