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Der Erste Schulabschluss wird in der Regel nach dem zweiten Semester erworben. Er wird zuerkannt, wenn die Studierenden in allen Fächern (§ 22 Abs. 2) mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben. Er wird auch zuerkannt, wenn a) eine mangelhafte Leistung in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder in der Sprachfeststellungsprüfung vorliegt und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen wird, oder b) wenn eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in nicht mehr als einem der übrigen Fächer vorliegt und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen wird.
Der Erweiterte Erste Schulabschluss wird in der Regel nach dem dritten Semester erworben. Er wird zuerkannt, wenn die Studierenden in allen Fächern (§ 22 Abs. 2) mindestens ausreichende Leistungen erzielt haben. Er wird auch zuerkannt, wenn a) eine mangelhafte Leistung in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch oder in der Sprachfeststellungsprüfung vorliegt und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen wird, oder b) wenn eine mangelhafte oder ungenügende Leistung in nicht mehr als einem der übrigen Fächer vorliegt und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach ausgeglichen wird.
Die Schule kann den Ersten Schulabschluss ein Semester früher zuerkennen, wenn die Studierenden einschließlich Vorkurs mindestens zwei Semester lang Unterricht in den Fächern und in dem Umfang besucht haben, der in der Rahmenstundentafel (§ 22) für diesen Abschluss vorgeschrieben ist. Sie kann den Erweiterten Ersten Schulabschluss gemäß Absatz 2 ein Semester früher zuerkennen, wenn die Studierenden einschließlich Vorkurs mindestens drei Semester lang Unterricht in den Fächern und in dem Umfang besucht haben, der in der Rahmenstundentafel (§ 22) für diesen Abschluss vorgeschrieben ist. Die entsprechenden Standards in den Richtlinien und Lehrplänen für den einführenden und fortführenden Unterricht sind einzuhalten.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Der Erste Schulabschluss wird nach Klasse 9, der Erweiterte Erste Schulabschluss und der Mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) werden nach Klasse 10…
Eine Schülerin oder ein Schüler der Hauptschule, der Realschule, des Gymnasiums mit neunjährigem Bildungsgang, der Sekundarschule oder der Gesamtschule erwirbt…
Der Hauptschulabschluss (Erste Schulabschluss) wird zuerkannt, wenn die Leistungen in allen Fächern und die Gesamtprüfungsleistung mit mindestens 04 Punkten…
Schülerinnen und Schüler, die mit Eintritt in die Klasse 10 aus besonderen Gründen nicht über einen Ersten Schulabschluss verfügen, erwerben den Ersten…
Der Hauptschulabschluss (Erste Schulabschluss) wird zuerkannt, wenn die Leistungen in allen Fächern und die Gesamtprüfungsleistung mit mindestens 04 Punkten…
Schülerinnen und Schüler, die nicht über den entsprechenden Abschluss verfügen, erwerben am Ende der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe den Erweiterten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.