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Besichtigungen sind gebührenpflichtig. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Gebührenordnung der Apothekerkammer des Saarlandes vom 14. Dezember 1994, zuletzt geändert am 29. Oktober 2014, genehmigt durch Erlass des saarländischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 25. November 2014, in der jeweils geltenden Fassung.