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Die Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker gliedert sich in
ein Studium der Lebensmittelchemie an einer Universität mit einer Regelstudienzeit von neun Semestern einschließlich der staatlichen Zwischenprüfung, einer innerhalb von sechs Monaten anzufertigenden wissenschaftlichen Abschlussarbeit und der Ersten Staatsprüfung,
eine berufspraktische Ausbildung von 12 Monaten einschließlich der Zweiten Staatsprüfung.
Die Staatsprüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüften Lebensmittelchemiker gliedert sich in drei Prüfungsabschnitte, die in der Regel wie folgt abgelegt werden:
die staatliche Zwischenprüfung in der Regel am Ende des vierten Semesters eines Studiums der Lebensmittelchemie,
die Erste Staatsprüfung in der Regel am Ende des achten Semesters eines Studiums der Lebensmittelchemie bei bestandener staatlicher Zwischenprüfung und der mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewerteten Abschlussarbeit,
die Zweite Staatsprüfung am Ende der berufspraktischen Ausbildung nach Absatz 1 Nummer 2 im Anschluss an die bestandene Erste Staatsprüfung.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen, einen praktischen und einen mündlichen Teil.
Das Ministerium erlässt als Rechtsverordnung eine Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur „staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin" und zum „staatlich…
Von der Ersten Staatsprüfung der staatlich geprüften Lebensmittelchemikerinnen und staatlich geprüften Lebensmittelchemiker ist befreit, wer a) die…
Die staatliche Zwischenprüfung und die Erste Staatsprüfung sind vor den Prüfungsausschüssen bei der Hochschule abzulegen, an der die Prüfungsbewerberin oder der…
Die mündlichen Prüfungen der staatlichen Zwischenprüfung und der Ersten Staatsprüfung sollen zweimal jährlich stattfinden. Die praktischen Prüfungen der Zweiten…
Die Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker umfasst grundsätzlich
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.