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Eine Prüfungsleistung gilt als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, wenn die zu prüfende Person ohne triftige Gründe einen Prüfungstermin versäumt oder ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine Prüfungsleistung oder die wissenschaftliche Abschlussarbeit nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Die für das Versäumnis oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe sind der oder dem Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen und glaubhaft zu machen. Bei Krankheit der zu prüfenden Person ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Im Zweifelsfall kann die Vorlage einer amtlichen Bescheinigung der unteren Gesundheitsbehörde verlangt werden. Werden die Gründe anerkannt, wird ein neuer Termin anberaumt. Die bereits vorliegenden Prüfungsergebnisse sind in diesem Fall anzurechnen.
Die Anerkennung eines triftigen Grundes ist ausgeschlossen, wenn die zu prüfende Person in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis dieses Grundes sich einer Prüfung unterzogen hat und insbesondere bei Anhaltspunkten für eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht unverzüglich eine Klärung herbeigeführt hat.
Die für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachten Gründe sind der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unverzüglich schriftlich oder…
Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich oder elektronisch angezeigt und glaubhaft…
Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsausschuss unverzüglich schriftlich oder elektronisch angezeigt und glaubhaft…
Eine Prüfungsleistung gilt als nicht bestanden, wenn der Prüfling einen bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt oder wenn er von einer Prüfung,…
Wird die Genehmigung für den Rücktritt nicht erteilt oder unterlässt es der Prüfling, die Gründe für den Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung…
Bei Prüflingen, die nach Beginn des schriftlichen Prüfungsteils von der Prüfung zurücktreten oder nicht daran teilnehmen, ohne dass es dafür einen wichtigen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.