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Einstellungs- und Ausbildungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte. Sie weisen den Ausbildungsstellen die Auszubildenden gemäß dem nach § 5 Absatz 2 Satz 1 zu erstellenden Ausbildungsplan zu.
Ausbildungsstellen sind:
die für die Veterinärüberwachung zuständigen Behörden (Kreisordnungsbehörden) und
ein Versuchs- und Bildungszentrum der Landwirtschaftskammer oder eine geeignete, vom für Tiergesundheit zuständigen Ministerium (Ministerium) beauftragte Einrichtung (beauftragte Einrichtung).
Ausbildungsstellen sind:
Ausbildungsstellen sind insbesondere:
Ausbildungsstellen sind:
Ausbildungsbehörden sind
Ausbildungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte.
Ausbildungsbehörden sind die in den Sondervorschriften der Fachrichtungen genannten Stellen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.