Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Art der Benutzung des Archivguts im Einzelnen zu regeln sowie im Einvernehmen mit dem Ministerium für Finanzen und Europa Gebühren für die Benutzung festzusetzen; dabei kann auch bestimmt werden, dass Benutzer dem Landesarchiv kostenlos ein Belegexemplar von Druckwerken, die unter Nutzung seines Archivguts entstanden sind, zu überlassen haben.