Gesetze
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Die zuständige oberste Landesbehörde regelt durch Rechtsverordnung Einzelheiten der Nutzung des Landesarchivs einschließlich der für die Nutzung des Archivguts zu erhebenden Gebühren und Auslagen in einer Benutzungs- und Gebührenverordnung.
Das Landesarchiv Nordrhein-Westfalen erhebt für die von ihm erbrachten Leistungen sowie für die Nutzung seiner Einrichtungen Verwaltungs- und Nutzungsgebühren…
Die Erhebung von Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie von Auslagen für die Benutzung des Landesarchivs richtet sich nach der Gebührenordnung für die…
Die Ministerpräsidentin/der Ministerpräsident wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Art der Benutzung des Archivguts im Einzelnen zu regeln sowie im…
Das Landesarchiv erhebt für die von ihm erbrachten Dienstleistungen und für die Benutzung seiner Einrichtungen Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie…
Die Landesregierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Landtagsausschuss für Innere Verwaltung und Verwaltungsstrukturreform die Gebührentatbestände und…
Für Verwaltungstätigkeiten und Arten der Benutzung der Einrichtungen für medien-, informations- oder kommunikationstechnische Dienstleistungen nach Absatz 2…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.