Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Kultusminister, und dem Saarland, vertreten durch den Ministerpräsidenten, über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Archivwesens Vom 11. September 1973*
Das Abkommen tritt mit dem Tag seiner Veröffentlichung durch die zuständigen Ressortminister in Kraft. [1]
§ 7 ArchWesenVbSL/RP SL 2002
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