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Die Halbjahreszeugnisse werden an dem von der Schulaufsichtsbehörde für jedes Schuljahr festgelegten Tag, die Jahreszeugnisse mit Ausnahme der Zeugnisse der nicht versetzten Schüler am letzten Unterrichtstag des Schuljahres und die Abschlusszeugnisse frühestens am letzten Wochenende vor dem Beginn der Sommerferien ausgegeben.
Die Zeugnisse werden den Schülern in der Schule ausgehändigt und den Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler durch diese überbracht.
Hat die Klassenkonferenz bei einem minderjährigen Schüler die Nichtversetzung beschlossen bzw. einem minderjährigen Schüler den mittleren Bildungsabschluss nicht zuerkannt, so ist das Zeugnis den Erziehungsberechtigten des Schülers unverzüglich verschlossen zu übermitteln. Ein Schüler, der nicht versetzt oder dem der Hauptschulabschluss oder der mittlere Bildungsabschluss nicht zuerkannt wird, ist nicht verpflichtet, am Tag der allgemeinen Zeugnisausgabe den Unterricht zu besuchen.
Die Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler bestätigen die Kenntnisnahme von Halbjahres- bzw. Jahreszeugnissen durch Unterschrift auf dem Zeugnis. Die Zeugnisse sind dem Klassenlehrer zur Kontrolle dieser Kenntnisnahme vorzulegen. Die Gültigkeit des Zeugnisses wird durch das Fehlen der Unterschrift der Erziehungsberechtigten minderjähriger Schüler nicht beeinträchtigt.