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Die Aufnahme in die Gemeinschaftsschule in Abendform ist bei der betreffenden Schule in schriftlicher Form bis spätestens 15. Juni zu beantragen. Dem Antrag ist ein Lebenslauf mit Darstellung des Bildungsweges und eines etwaigen Berufsweges beizufügen. Außerdem sind dem Antrag beizufügen:
für die Aufnahme in den Bildungsgang II
der Nachweis des in § 4 Abs. 2 Nr. 1 vorausgesetzten Bildungsstandes durch Vorlage einer beglaubigten Zeugnisabschrift,
für die Aufnahme in den Bildungsgang I
der Nachweis der Erfüllung der allgemeinen Vollzeitschulpflicht und der Berufsschulpflicht durch Vorlage beglaubigter Abschriften des Abgangszeugnisses einer allgemein bildenden sowie des Abgangs- oder Abschlusszeugnisses einer beruflichen Schule,
eine Erklärung des Bewerbers, dass er noch keinen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss erworben hat,
eine Erklärung des Bewerbers, dass er noch keinen mittleren Bildungsabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Abschluss erworben hat,
eine Erklärung des Bewerbers, ob er bereits eine Abendhauptschule, Erweiterte Realschule in Abendform oder eine Gemeinschaftsschule in Abendform besucht hat,
eine Erklärung des Bewerbers, ob er bereits eine Abendrealschule, eine Erweiterte Realschule in Abendform oder eine Gemeinschaftsschule in Abendform besucht bzw. an dem Abschlussverfahren einer solchen Schule teilgenommen hat,
eine Erklärung des Bewerbers, ob er bereits an einer Prüfung von Nichtschülern zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses teilgenommen hat.
eine Erklärung des Bewerbers, ob er bereits an einer Prüfung von Nichtschülern zum Erwerb des Hauptschulabschlusses teilgenommen hat,
Über die Aufnahme eines Bewerbers entscheidet der Schulleiter. Der Bewerber erhält hierüber einen schriftlichen Bescheid.
In dem Aufnahmebescheid für den Bildungsgang II ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Aufnahme auf Probe erfolgt und dass am Ende des Probehalbjahres eine Entscheidung über den Verbleib in der Schule getroffen wird.