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Die Vertragsparteien vereinbaren die gemeinsame Erstellung, den Betrieb, die Pflege und die Weiterentwicklung des DV-Verfahrens AbfallüberwachungsSYStem ASYS für die Überwachung der nachweis- bzw. notifizierungspflichtigen Abfallströme als Fortschreibung des bisherigen ARSYS-Konzeptes. Das DV-Verfahren EUSYS für die grenzüberschreitende Abfallverbringung bleibt ein integraler Bestandteil des DV-Systems ASYS.
Die Verwaltungsvereinbarung regelt auch die Erfassung und Pflege von Daten, die bundesweite Gültigkeit haben (z.B. Abfallkataloge, Branchenverschlüsselung, Daten aus den Anerkennungs- und Zustimmungsverfahren nach EfbV [3] und TgV).[4]
Von der Verwaltungsvereinbarung werden länderspezifische Anwendungen, die nur in bestimmten Ländern zum Einsatz kommen, nicht erfasst. Eine abgestimmte Entwicklung derartiger Anwendungsprogramme wird angestrebt.
Einzelheiten zur Umsetzung dieser Verwaltungsvereinbarung werden in einer gesondert gemäß § 4 Abs. 2 zu erlassenden Geschäftsordnung geregelt.