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Jedes Land benennt für den Bereich EUSYS eine Knotenstelle, die als unmittelbare Ansprechpartnerin der IKA auftritt. Das Verzeichnis der Knotenstellen wird jeweils in aktueller Form der Geschäftsordnung beigefügt.
Die Knotenstellen gewährleisten den Datenaustausch nach § 8 zwischen den Ländern und der IKA sowie im eigenen Land. Sie sorgen für den zeitnahen Austausch der Daten, insbesondere im Rahmen der Nachweisverfahren gem. NachwV bei der Landesgrenzen überschreitenden Entsorgung.
Die Regelung für den Datenaustausch mit Dienststellen des Bundes, z.B. im Bereich der grenzüberschreitenden Verbringung, bleibt von dieser Vereinbarung unberührt.