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Die Steuerungsgruppe hat die Aufgabe, die laufenden Geschäfte wahrzunehmen. Hierzu gehören insbesondere
die Geschäftsführung für die Länderarbeitsgruppe,
die Vorbereitung von Plänen, insbesondere Finanzierungsplänen,
die Vorbereitung von Verträgen,
die Durchführung bzw. Koordinierung der Aufgaben nach den von der Länderarbeitsgruppe beschlossenen Jahresarbeitsplänen,
die Steuerung und Überprüfung der Arbeit der Arbeitsgruppen und der IKA,
die Erarbeitung von Beschlussvorschlägen für die Länderarbeitsgruppe.
Der Vorsitzende der Länderarbeitsgruppe nimmt auch den Vorsitz der Steuerungsgruppe wahr.