Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Beschäftigte hat nach mindestens sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit Anspruch auf Gewährung einer zusätzlichen Jahres Vergütung (13. Monatseinkommen). Die zusätzliche Jahresvergütung ist mit der November-Abrechnung des Beschäftigten fällig.
Die Sonderzahlung beträgt 1150 Euro, 1 840 Euro