Anlage AufbhV
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1717 – 1723)
Vorbemerkung
In Ausführung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe“ (Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz – AufbhG) vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2401) wird ein nationaler Fonds „Aufbauhilfe“ als Sondervermögen des Bundes errichtet.
Der Fonds dient der Leistung von Hilfen in den im Sommer 2013 vom Hochwasser betroffenen Ländern. Mit den Fondsmitteln werden Maßnahmen zur Beseitigung der Hochwasserschäden und zum Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur finanziert. Sein Volumen beträgt 8 Mrd. Euro. Die Länder beteiligen sich an der Finanzierung durch die Übernahme von Zinsen und Tilgungen. Dies erfolgt in den Jahren 2014 bis 2019 durch eine Änderung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern und in den Jahren 2020 bis 2033 durch direkte Zahlungen der Länder an den Bund. Weitere Mittel kommen aus dem EU-Solidaritätsfonds.
Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 AufbhG werden die von Bund und Ländern geleisteten Soforthilfen, über die im Jahr 2013 Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem Bund und den Ländern geschlossen wurden, aus den Mitteln des Fonds erstattet.
ÜberblickSoll 2014 1 000 €Soll 2013 1 000 €Veränderung gegenüber 2013 1 000 €Ausgabe- reste 2013 1 000 €Ist 2013 1 000 €EinnahmenÜbrige Einnahmen–8 000 000– 8 000 000–Gesamteinnahmen–8 000 000– 8 000 000–AusgabenZuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) . . .–2 411 169– 2 411 169–Ausgaben für Investitionen–5 588 831– 5 588 831–Besondere Finanzierungsausgaben––––Gesamtausgaben–8 000 000– 8 000 000–davon nicht flexibilisiert–8 000 000– 8 000 000– Titel FunktionZweckbestimmungSoll 2014 1 000 €Soll 2013 1 000 €Ist 2012 1 000 €EinnahmenÜbrige Einnahmen231 01 -813Zuführungen des Bundes–8 000 000272 01 -813Zuschüsse von der Europäischen Union––HaushaltsvermerkMehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Anlage 4 zu Kap. 6002.Titelgruppe 01Tgr. 01Infrastruktur des Bundes(–)(–)359 11 -850Entnahme aus Rücklage––HaushaltsvermerkMehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 01 Kap. 6095.Titelgruppe 02Tgr. 02Beseitigung der Hochwasserschäden in den Ländern(–)(–)359 21 -850Entnahme aus Rücklage––HaushaltsvermerkMehreinnahmen sind gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 Kap. 6095. Titel FunktionZweckbestimmungSoll 2014 1 000 €Soll 2013 1 000 €Ist 2012 1 000 €AusgabenHaushaltsvermerk:1.Mehrausgaben zu Nr. 2 und 3 der Erläuterungen dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 272 01, 359 11 und 359 21.2.Erstattungen und Rückzahlungen fließen den Ausgaben zu.Erläuterungen:Bezeichnung1 000 €1.Zuführung des Bundes–2.Zuschüsse der Europäischen Union–3.Entnahmen aus Rücklagen–Zusammen–Titelgruppe 01Tgr. 01Infrastruktur des Bundes(–)(1 320 000)Haushaltsvermerk:Die Ausgaben der Tgr. 01 sind gegenseitig deckungsfähig.611 01 -813Zuführung an den Bund–––741 11 -721Aufwendungen für Bundesautobahnen–100 000–741 12 -722Aufwendungen für Bundesstraßen–305 000–741 13 -731Aufwendungen für Bundeswasserstraßen–90 000–741 14 -813Aufwendungen für Liegenschaften der Ressorts und sonstiges Vermögen des Bundes–100 000–891 11 -742Aufwendungen für Eisenbahnen des Bundes zur Beseitigung von Schäden am Bundesschienenwegenetz und für das Bundeseisenbahnvermögen–725 000–919 11 -850Zuführung an Rücklage–––Titelgruppe 02Tgr. 02Beseitigung der Hochwasserschäden in den Ländern(–)(6 680 000)Haushaltsvermerk:Die Ausgaben der Tgr. 02 sind gegenseitig deckungsfähig.611 21 -820Erstattung an den Bund–459 850– Titel FunktionZweckbestimmungSoll 2014 1 000 €Soll 2013 1 000 €Ist 2012 1 000 €612 21 -820Soforthilfen der Länder–369 742–Erläuterungen:Bezeichnung1 000 €Sachsen-Anhalt–Sachsen–Bayern–Thüringen–Brandenburg–Niedersachsen–Baden-Württemberg–Schleswig-Holstein–Hessen–Mecklenburg-Vorpommern–Rheinland-Pfalz–Zusammen–697 21 -813Programm zur Unterstützung hochwasserbetroffener Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehöriger Freier Berufe sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur–527 468–Erläuterungen:Bezeichnung1 000 €Sachsen-Anhalt–Sachsen–Bayern–Thüringen–Brandenburg–Niedersachsen–Baden-Württemberg–Schleswig-Holstein–Hessen–Mecklenburg-Vorpommern–Rheinland-Pfalz–Zusammen–