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Jede Spruchstelle besteht aus einer vorsitzenden Person und zwei beisitzenden Personen. Jede oder jeder von ihnen hat eine oder mehrere Stellvertretungen.
Für jedes Mitglied wird in gleicher Weise eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter bestellt.
Die Vorsitzenden haben eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter, die übrigen Mitglieder der Schiedsstelle haben mindestens zwei Stellvertreterinnen oder…
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und…
Die Einigungsstelle wird tätig in der Besetzung mit der vorsitzenden Person oder, falls sie verhindert ist, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und…
Der Spruchkörper besteht aus dem Vorsitzenden des Spruchkörpers sowie Beisitzern, wobei jede Streitpartei für jeden Vermittlungsfall einen Beisitzer zu benennen…
Die Spruchstellen entscheiden mit Stimmenmehrheit.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.