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Die Schiedsstelle besteht aus folgenden neun Mitgliedern:
einer unparteiischen Vorsitzenden oder einem unparteiischen Vorsitzenden sowie
vier Vertreterinnen oder Vertretern der Träger der Einrichtungen und
vier Vertreterinnen oder Vertretern der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Saarland.
Die oder der Vorsitzende hat eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die übrigen Mitglieder der Schiedsstelle haben jeweils zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter.
Die oder der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen. Die oder der Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende dürfen weder haupt- noch nebenberuflich im Bereich eines Einrichtungsträgers oder im Geschäftsbereich eines örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe beschäftigt sein.