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Es wird ein Ausschuss Fraunhofer-Gesellschaft eingesetzt. [3]
Dem Ausschuss gehören bis zu drei Vertreter der Bundesregierung und bis zu je zwei Vertreter der Regierungen der beteiligten Länder an.
Die Vertreter der Landesregierungen führen je Land eine Stimme; die Vertreter der Bundesregierung führen gleich viel Stimmen wie die Vertreter der Landesregierungen. Die Stimmen der Vertreter der Bundesregierung werden einheitlich abgegeben.
Der Ausschuss beschließt mit einer Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen der Mitglieder.
Ein Beschluss bindet die Vertragschließenden nur, wenn und soweit sie zugestimmt haben. Die Zustimmung kann innerhalb von vier Wochen nachgeholt werden. Wenn und soweit kein Einverständnis erzielt wird, kann innerhalb von sechs Wochen beantragt werden, dass die Angelegenheit erneut behandelt wird. Protokollnotiz zu § 5 Abs. 5 Die erneute Behandlung soll auf der Ebene der zuständigen Minister/ Ministerstellvertreter stattfinden.