Gesetze
Gesetz wird geladen …
Sonderdienst ist der Dienst, der aufgrund besonderer polizeilicher Einsatzlagen geleistet wird und bei dem ein Wechsel aus jeder anderen Dienstform möglich ist.
Für die Ruhepausen gilt § 9 Absatz 3 entsprechend. Abschnitt 5 Schlussbestimmungen