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Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes kann über den Rahmen des § 2 Abs. 1 hinaus Schichtdienst als durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit geleistet werden, wenn a) die oder der Betroffene sich hierzu bereit erklären, b) der Beamtin oder dem Beamten im Falle der Nichtbereitschaft zur Überschreitung der Regelarbeitszeit keine Nachteile entstehen, c) der Dienstherr aktuelle Listen über alle Beamtinnen und Beamten führt, die sich zu einer verlängerten Arbeitszeit bereit erklärt haben, d) die Listen den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden, die eine Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit anlassbezogen unterbinden oder einschränken können, zur Verfügung gestellt werden, e) der Dienstherr auf Ersuchen die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden über die Beamtinnen und Beamten unterrichtet, die eine Erklärung i.S.d. Buchstaben a) abgegeben haben. Bei einer vereinbarten Wochenarbeitszeit von 54 Stunden soll in der Regel der Anteil des Arbeits- und Ausbildungsdienstes 23 Stunden und der Anteil des Bereitschaftsdienstes 31 Stunden betragen. Dieses Verhältnis gilt für davon abweichend vereinbarte Wochenarbeitsstunden entsprechend.
Die Erklärung i.S.d. Absatzes 1 kann zum Ablauf des Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten widerrufen werden. Die Beamtin oder der Beamte ist auf die Widerrufsmöglichkeit schriftlich oder elektronisch hinzuweisen.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Sicherheit der Beschäftigten und des Gesundheitsschutzes kann die Arbeitszeit auf bis zu 54 Stunden im…
Vorbehaltlich der Regelungen in § 65 und § 66 Absatz 2 Landesbeamtengesetz ist für die Berechnung des Durchschnitts der Arbeitszeit grundsätzlich ein Zeitraum…
Bereitschaftsdienst darf nur angeordnet werden, wenn zwingende dienstliche Gründe vorliegen. Die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit gemäß § 3…
Die wöchentliche Arbeitszeit einschließlich Bereitschaftsdienst und Mehrarbeit darf in einem Bezugszeitraum von vier Monaten durchschnittlich 48 Stunden nicht…
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach § 3 Absatz 1 ermäßigt sich bei Teilzeitbeschäftigung im bewilligten Umfang. Sofern zwingende dienstliche Gründe…
in § 7 Absatz 2 Satz 2 bis auf längstens 52 Wochen,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.