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Die Prüfung wird unter Leitung des/der Vorsitzenden vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Beim schriftlichen Teil der Kenntnisprüfung regelt der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Aufsichtsführung. Es ist sicherzustellen, dass der Prüfling die Arbeiten selbstständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ausführt. Über den Ablauf ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 1 zu fertigen, die auch elektronisch erfolgen kann.
Schriftliche Arbeiten sind nicht mit dem Namen des Prüflings, sondern mit Kennziffern zu versehen; diese werden zu Beginn der schriftlichen Prüfung ausgelost. Auf jeder Arbeit ist der Zeitpunkt des Beginns der Bearbeitung und der Zeitpunkt der Abgabe zu vermerken.
Die Fertigkeitsprüfung wird von dem Prüfungsausschuss abgenommen. Über den Ablauf ist eine Niederschrift nach dem Muster der Anlage 2 zu fertigen, die auch elektronisch erfolgen kann.