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Die Prüfung wird unter Leitung des/der Vorsitzenden vom Prüfungsausschuss abgenommen.
Bei den schriftlichen Prüfungen regelt der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses die Aufsichtsführung. Es ist sicherzustellen, dass der Prüfling die Arbeiten selbstständig und nur mit den erlaubten Arbeits- und Hilfsmitteln ausführt. Über den Ablauf ist eine Niederschrift zu fertigen, die auch elektronisch erfolgen kann.
Die Prüfungsaufgaben sind getrennt in verschlossenen Umschlägen aufzubewahren und erst am Prüfungstag in Gegenwart der Prüflinge zu öffnen.
Auf jeder Arbeit sind der Zeitpunkt des Beginns der Bearbeitung und der Zeitpunkt der Abgabe zu vermerken.