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Die Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin in allen Teilen der Prüfung und in den Prüfungsfächern „Management und Führungsaufgaben“ und „Betriebstechnische Situationsaufgabe“ mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat.
Über die Prüfung einschließlich der Feststellung der einzelnen Prüfungsergebnisse ist eine Niederschrift zu fertigen. Sie ist von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses zu unterzeichnen. Niederschrift und handschriftliche Unterzeichnung können auch elektronisch erfolgen.
Der Prüfungsausschuss teilt dem Prüfungsteilnehmer/der Prüfungsteilnehmerin am letzten Prüfungstag mit, ob er/sie die Prüfung bestanden oder nicht bestanden hat.