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Diese Vereinbarung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2005.
Bund und Land werden in 2005 unter Berücksichtigung der bis dahin vorliegenden Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung in eine generelle Überprüfung dieser Vereinbarung eintreten.
Die Vereinbarung kann beiderseits zum Ende eines Haushaltsjahres mit einer Frist von neun Monaten gekündigt werden.