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Vereinbarung über die Erstattung der dem Land bei der Erledigung von Bauaufgaben des Bundes entstehenden Kosten gemäß Ziffer 5 des Verwaltungsabkommens über die Erledigung von Bauaufgaben des Bundes vom 24. September/20.Oktober 1969[1] zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Finanzen (nachstehend Bund genannt) und dem Saarland, vertreten durch das Ministerium für Finanzen und Bundesangelegenheiten (nachstehend Land genannt) Vom 17. Mai/2. Oktober 2002
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