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Die Prüfungsaufgaben werden getrennt in geschlossenen Umschlägen von der Prüfungsbehörde aufbewahrt. Die Umschläge werden an den Prüfungstagen in Gegenwart der Prüflinge geöffnet.
Vor Beginn der schriftlichen Prüfung wird für jeden Prüfling eine Kennziffer ausgelost, mit der die Aufsichtsarbeiten anstelle des Namens versehen werden.
Die Aufsichtsarbeiten werden an vier möglichst aufeinander folgenden Arbeitstagen gefertigt. Die Bearbeitungszeit beträgt je Prüfungsaufgabe fünf Stunden. Jede Aufsichtsarbeit ist spätestens mit Ablauf der Bearbeitungszeit bei der oder dem Aufsichtführenden abzugeben.
Das vorsitzende Mitglied bestimmt die Aufsichtführenden. Die oder der Aufsichtführende fertigt eine Niederschrift an und vermerkt in ihr Beginn und Ende der Bearbeitungszeit, die Zahl der abgegebenen Aufsichtsarbeiten sowie besondere Vorkommnisse und leitet diese gemeinsam mit den Aufsichtsarbeiten in einem verschlossenen Umschlag unverzüglich an die Leiterin oder den Leiter der Prüfungsbehörde. Die Niederschrift kann auch in elektronischer Form gefertigt und zugeleitet werden.