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Die Befugnis zur Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand sowie Entscheidungen über Anträge auf das Hinausschieben der Altersgrenze der Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16 wird vom Ministerium wahrgenommen.
Dem Ministerium vorbehalten ist
die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber um Einstellung als Beamtinnen und Beamte auf Probe in eine Laufbahn des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 und um Zulassung zu einer Maßnahme zum Erwerb der Beförderungsvoraussetzungen nach § 24 Absatz 2 Nummer 2 der Laufbahnverordnung vom 21. Juni 2016 (GV. NRW. S. 461) und
die Auswahl der Abteilungsleitungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima, der Abteilungs- und Bereichsleitungen, sowie für weitere Dienstposten ab der Besoldungsgruppe A 16 im Betriebssitz des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen, der Leitungen der Regionen und der Leitungen der Regionalniederlassungen des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen sowie der Hauptdezernentinnen und Hauptdezernenten bei einer Bezirksregierung für den Geschäftsbereich.
Dem Ministerium vorbehalten ist die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung
Die Ausübung der Befugnis zur Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand sowie Entscheidungen über Anträge auf Hinausschieben der Altersgrenze wird…
Die Ernennung, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand und das Hinausschieben des Ruhestandeintritts für die Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16…
Ernennung sowie das damit zusammenhängende Auswahlverfahren, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand von Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16…
die Verwaltungsbeamtinnen und -beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppen A 5 bis einschließlich A 13 (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt) verliehen ist…
Über die Ernennung, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand, Versetzung und Abordnung von Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt von der Besoldungsgruppe A 15 an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.