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Die Befugnis zur Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand sowie Entscheidungen über Anträge auf das Hinausschieben der Altersgrenze der Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16 wird vom Ministerium wahrgenommen. Für die Beamtinnen und Beamten beim Nordrhein-Westfälischen Landgestüt gilt Satz 1 ab Besoldungsgruppe A 9 Eingangsamt.
Dem Ministerium vorbehalten ist die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber für die Einstellung
beim Nordrhein-Westfälischen Landgestüt als Beamtinnen und Beamte in der Laufbahngruppe 2,
Dem Ministerium vorbehalten ist
Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand des sonstigen beamteten Personals, dem ein Amt der Besoldungsgruppen W 2 oder W 3 verliehen ist oder wird,
Entlassung und
Die Ausübung der Befugnis zur Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand sowie Entscheidungen über Anträge auf Hinausschieben der Altersgrenze wird…
Geschäftsbereichsleitungen des Landesbetriebes Mess- und Eichwesen NRW;
Die Ernennung, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand und das Hinausschieben des Ruhestandeintritts für die Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.