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Personalauswahlverfahren, die im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Einstellung oder Versetzung von Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, in den Geschäftsbereich des Ministeriums erfolgen, werden - soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist - vom Ministerium durchgeführt. Dies gilt auch für die abschließende Entscheidung über die Einstellung und Versetzung."
Ernennung sowie das damit zusammenhängende Auswahlverfahren, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand von Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16 werden vom Ministerium wahrgenommen. Dies gilt auch für die Entscheidungen über Anträge auf Hinausschieben des Ruhestandseintritts.
Die Besetzung der Funktion einer Hauptdezernentin oder eines Hauptdezernenten kann nur im Einvernehmen mit dem Ministerium erfolgen.
Die Ernennung, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand und das Hinausschieben des Ruhestandeintritts für die Beamtinnen und Beamten ab der Besoldungsgruppe A 16…
Die Befugnis zur Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand sowie Entscheidungen über Anträge auf das Hinausschieben der Altersgrenze der Beamtinnen…
Die Befugnis zur Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand sowie Entscheidungen über Anträge auf das Hinausschieben der Altersgrenze der Beamtinnen…
Die Befugnis zur Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand der Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 1 bis A 15 verliehen ist…
Die Ausübung der Befugnis zur Ernennung, Entlassung und Versetzung in den Ruhestand sowie Entscheidungen über Anträge auf Hinausschieben der Altersgrenze wird…
Über die Ernennung, Entlassung, Versetzung in den Ruhestand, Versetzung und Abordnung von Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt von der Besoldungsgruppe A 15 an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.