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Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Verordnung über die Ausführung von Vermessungen zur Fortführung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters vom 14. Februar 1964 (Amtsbl. S. 158), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 26. Januar 1994 (Amtsbl. S. 509), außer Kraft.