Gesetze
Gesetz wird geladen …
Erforderlich ist eine Beratungsstelle, wenn sie
zur Sicherstellung des Mindestschlüssels gemäß § 4 Abs. 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes benötigt wird und
benötigt wird, damit die ratsuchende Person unter Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung wählen kann. Dafür sind neben den weltanschaulich neutralen kommunalen Trägern, Träger unterschiedlicher konfessioneller Prägung, insbesondere mindestens je ein Träger der verfassten katholischen und evangelischen Kirche bzw. deren Wohlfahrtsverbände und mindestens ein nicht konfessioneller Träger erforderlich.
Bei der Auswahl zwischen mehreren Beratungsstellen freier Träger sind zu berücksichtigen:
die vorhandenen Beratungsstrukturen,
die tatsächliche Inanspruchnahme der Beratungsstellen,
die Wohnortnähe.