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Der Forstausschuss berät das Ministerium bei der Durchführung der Aufgaben der Landesforstverwaltung. Ihm ist vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Landesbetriebskommission berät den Landesbetrieb Wald und Holz. Ihr ist zu Fragen, die die strategische Zielsetzung des Landesbetriebes Wald und Holz betreffen, und vor allen anderen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Die Landesbetriebskommission ist durch Anhörung zu beteiligen
bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans des Landesbetriebes
vor Einleitung eines Verfahrens zur Bildung einer Waldwirtschaftsgenossenschaft nach § 16 Landesforstgesetz.
Das Beratungsorgan bei der Zentrale des Landesbetriebes Wald und Holz ist die Landesbetriebskommission. Der Forstausschuss nimmt die Aufgaben der…
bei der Ausarbeitung eines Planes zur Bildung einer Waldwirtschaftsgenossenschaft nach § 16 Landesforstgesetz,
Zuständige Behörde für die behördlichen Aufgaben, die im Dritten Kapitel des Bundeswaldgesetzes unter Abschnitt II Forstbetriebsgemeinschaften, unter Abschnitt…
Bei dem Ministerium wird ein Forstausschuss und bei dem Landesbetrieb ein Beratungsorgan gebildet. Bei den Außenstellen des Landesbetriebes kann jeweils ein…
Soweit in diesem Gesetz und in den Verordnungen zu diesem Gesetz sowie in anderen Gesetzen und Verordnungen nichts anderes bestimmt ist, ist der Landesbetrieb…
Aufgabe des Landesforstbetriebs ist es, insbesondere alle wirtschaftlichen Nutzungen des Staatswaldes im Rahmen einer nachhaltigen ökologischen und sozial…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.