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Der Vorbereitungsdienst umfasst die Ausbildung und die Große Staatsprüfung. Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Daran schließt sich unmittelbar die Große Staatsprüfung an.
Auf den Vorbereitungsdienst kann eine für die jeweilige Laufbahn geeignete Tätigkeit innerhalb oder außerhalb des öffentlichen Dienstes bis zu einem Jahr angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet die Zulassungsbehörde auf Antrag der Referendarin oder des Referendars im Einvernehmen mit der Ausbildungsbehörde. Abschnitt 2 Ausbildung