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Die Ausbildung im Markscheidefach umfasst: Die Einzelheiten sind in Anlage 3 näher bestimmt.
fünf Monate bei Bergwerksunternehmen,
vier Monate beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation, Landesentwicklung, davon zwei Monate in dem Fachbereich Vermessung und jeweils einen Monat in den Fachbereichen Kataster und Geoinformation,
zwei Monate beim Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz im Fachbereich Geologischer Landesdienst,
einen Monat bei einer Behörde für Raumordnung und Landesplanung,
einen Monat bei einer von der Referendarin oder dem Referendar gewählten Behörde für Wasserwirtschaft, Verkehr oder Umweltschutz,
elf Monate bei der Bergbehörde.
Erfolgt eine Kürzung des Vorbereitungsdienstes gemäß § 5 Absatz 2, so sind die entfallenden Ausbildungsabschnitte mit der Ausbildungsbehörde abzustimmen.
Die Ausbildung für Aufgaben im Markscheidefach gliedert sich in
Auf die Ausbildung und Prüfung einschließlich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholungsprüfung der Referendare für Aufgaben im Markscheidefach, die…
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfung im Vorbereitungsdienst für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Naturwissenschaft…
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für Aufgaben im Markscheidefach setzt voraus:
Ziel der Ausbildung ist der Erwerb der Befähigung für die zweite Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Naturwissenschaft und Technik für Aufgaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.