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Die Ausbildung umfasst: Die Einzelheiten sind in Anlage 2 näher beschrieben.
acht Monate im Betrieb eines Bergwerkunternehmens, davon mindestens vier Monate im technischen Bereich als verantwortliche Person, und mindestens zwei Monate im technisch-planerischen Bereich und bei der Werksleitung,
vierzehn Monate bei der Bergbehörde in mindestens drei Bergaufsichtsbereichen, davon wenigstens zwei Monate in einem Bergaufsichtsbereich, in dem untertägiger Bergbau betrieben wird,
einen Monat bei einer Behörde für Raumordnung und Landesplanung,
einen Monat bei einer von der Referendarin oder dem Referendar gewählten Behörde für Umweltschutz.
Wird der Vorbereitungsdienst gemäß § 5 Absatz 2 gekürzt, so sind die entfallenden Ausbildungsabschnitte mit der Ausbildungsbehörde abzustimmen.