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Die Konferenz der Fachlehrkräfte des Fachhochschulreifeunterrichts unter Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters setzt frühestens zwei Wochen, spätestens eine Woche vor Beginn der schriftlichen Prüfung die von den Fachlehrkräften vorgeschlagenen Vornoten in den Prüfungsfächern fest. Für die Bildung der Vornote in einem Prüfungsfach ist das Ergebnis einer wertenden fachlich-pädagogischen Gesamtbeurteilung der in diesem Fach in den letzten drei, vollständig durchlaufenen, abgeschlossenen Schulhalbjahren des Fachhochschulreifeunterrichts erbrachten Leistungen maßgebend. Sind Schulhalbjahre des Fachhochschulreifeunterrichts vollständig wiederholt worden, sind die während der Wiederholung erteilten Noten für die Festsetzung der Vornoten heranzuziehen.