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Prüfungsfächer sind die in § 4 Absatz 1 genannten Fächer. Schriftliche Prüfungsfächer sind die Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik. Verpflichtendes mündliches Prüfungsfach ist - nach Auswahl der Schülerin oder des Schülers - das naturwissenschaftliche Fach oder das Fach Sozialkunde oder Wirtschafts- und Sozialkunde - im Fall des § 7b der Verordnung - Schulordnung - über die Ausbildung an Berufsschulen im Saarland das Fach Sozialkunde -.